Stellungnahme des GKK nach den Entscheidungen im Karlsruher Gemeinderat
Wir haben in den vergangenen Tagen intensiv die Beschlüsse der Stadt Karlsruhe zur schrittweisen Abschaffung der Geschwisterkindermäßigung und zur gleichzeitigen Erhöhung der Entgelte im Kita‑ und Betreuungsbereich verfolgt und diskutiert. Wir müssen feststellen: Bislang haben die Familien nichts gewonnen – außer Zeit. Der Kurs der Kommune scheint klar.
Positiv werten wir, dass nun ein klarer Fokus auf eine einkommensbezogene Gebührenstaffelung gesetzt wird. Dies entspricht seit langem unserer Forderung nach sozialer Entlastung und darauf abgestimmten Beiträgen. Nun heißt es, wichtige Weichen dafür schon jetzt zu stellen, denn das Zeitmanagement der Kommune hat mit Blick auf die Planungen der letzten Jahre deutlich Luft nach oben.
Uns erreichen zahllose Zuschriften von Eltern: voll von Enttäuschung, Wut und Angst. Uns gibt es ein deutliches Bild davon, wie Unsicherheit das Familienleben belastet: Nicht „nur“ wegen der Beträge, sondern auch wegen des Gefühls, dass Entscheidungen weitgehend vorbereitet wurden – bevor Dialoge geführt oder alternative Modelle ernsthaft geprüft wurden.
Wir haben den Hinweis der Stadt verstanden, wonach das Ziel „Wirtschaftlicher Jugendhilfe“ sei, um insbesondere die schwächsten Familien zu schützen. In der Praxis jedoch zeigen sich vielfach komplizierte Antragsverfahren, die ihre Wirkung verfehlen. Wenn Hilfe versprochen wird, muss sie einfach, zugänglich und unbürokratisch sein.
Erfreulich ist, dass einzelne Fraktionen durch ihr Abstimmungsverhalten signalisiert haben, nicht einfach alles abzunicken. Das sehen wir als wichtigen Schritt – doch wir fordern: Das darf nicht bloße Aufschiebung sein. Wir wünschen uns mehr Mut zur strukturellen Veränderung, insbesondere auch in Verwaltung und Finanzierung: Das Rahmenwerk muss reformiert werden, damit Familien nicht dauerhaft die Last tragen.
Unsere Gesellschaft steht vor der Aufgabe, Brücken zu bauen – zwischen der großen Herausforderung der kommunalen Haushalte und der realen Not vieler Familien. Familien dürfen nicht die Lücken schließen, die durch Kürzungen entstehen.
Zuletzt: Laut aktueller Steuerschätzung können Bund, Länder und Kommunen bis 2029 mit zusätzlichen ca. 33,6 Mrd. Euro Steuereinnahmen gegenüber früheren Erwartungen rechnen. Wenn Spielräume vorhanden sind, dann müssen Investitionen in Kinder, Bildung und Betreuung als Erste berücksichtigt werden – nicht nur Einsparungen.
Wir werden weiterhin konstruktiv den Dialog suchen – und dabei stets die Perspektive der Familien in den Mittelpunkt stellen. Denn: Starke Kinder, starke Familien – das ist eine tragfähige Zukunft für Karlsruhe.
Die digitale Demo #Jetztschlägtes13 hat in den vergangenen Tagen große Aufmerksamkeit erzeugt. Viele Familien haben sich mit eindrucksvollen Bildern beteiligt – mit dem Rücken zur Kamera, aber mit klarem Blick auf die Zukunft ihrer Kinder. Immer mehr Eltern teilen uns mit: Sie wären bereit, ihren Protest auch auf die Straße zu bringen. Die Stadt hat es in der Hand, welche Worte auf den Transparenten stehen werden. Unser Wunsch wäre: „Danke #Karlsruhe! Wir sind stolz, Kinder dieser Stadt zu sein!“
Das sind die Ergebnisse des Gemeinderats zusammengefasst (aus Sicht des GKK):
1. Verwaltungsvorlage (2025/0846)
Die Stadt plant im Rahmen der Haushaltssicherung eine stufenweise Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses:
Ab 1. Januar 2026: Reduzierung auf 70 %
Ab 1. September 2026: Reduzierung auf 50 %
Ab 1. September 2027: vollständige Streichung mit Einführung einer einkommensabhängigen Beitragssystematik
Ziel: Einsparungen von 6,8 Mio. Euro (2026) und 8,7 Mio. Euro (2027)
2. Interfraktioneller Änderungsantrag (GRÜNE, CDU, FDP/FW, Volt, KAL) -> BESCHLOSSEN
Nur die erste Stufe (Reduzierung auf 70 % ab 01.01.2026) soll jetzt beschlossen werden.
Weitere Schritte sollen erst im Dezember 2025 im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert und entschieden werden.
3. Änderungsantrag SPD -> ZURÜCKGEZOGEN (Interfraktionellem Antrag zugestimmt)
Erste und zweite Stufe (Reduzierung auf 70 % und 50 %) sollen beschlossen werden.
Die vollständige Abschaffung soll aufgeschoben werden, bis eine fundierte einkommensabhängige Beitragssystematik vorliegt (bis Mitte 2026).
4. Änderungsantrag Fraktion FÜR -> ABGELEHNT
Reduzierung des Zuschusses auf 50 % in 2026 und 2027
Keine vollständige Streichung.
Begründung: Sozial ausgewogener Kompromiss mit fast identischen Einsparungen.
Verwaltung lehnt diesen Antrag ab, da Einsparziele so nicht vollständig erreicht würden.
5. Verwaltungsposition
Verwaltung spricht sich klar für die stufenweise vollständige Streichung aus, da nur so das vollständige Einsparziel erreicht wird.
Andere Modelle (z. B. nur 50 % Reduktion) werden als nicht ausreichend zur Zielerreichung bewertet.

