Rückblick: GKK Vollversammlung 2020
Liebe Eltern und interessierte Leser,
trotz der aktuellen Coronalage, haben wir uns dazu entschlossen unsere Vollversammlung in „Präsenz“ abzuhalten.
Dank eines mit dem Tollhaus abgesprochenen Hygienekonzeptes, konnte die Veranstaltung auch sicher stattfinden.
Wir möchten uns bei allen Anwesenden bedanken für den sehr interessanten Abend.
Wir haben auch viele Rückmeldungen von Eltern erhalten, die interessiert waren aber für die eine Präsenzveranstaltung
keine Option war. Wir können das sehr gut verstehen und nachvollziehen. Für diese möchten wir den Abend in diesem
Beitrag kurz zusammenfassen. Es ist uns wichtig, dass allen Eltern die Informationen zur Verfügung stehen.
GKK Vollversammlung 25.11.2020 19:30-21:15 Uhr
- Begrüßung der Anwesenden und Erläuterung der Corona-Richtlinien
- Vorstellung des GKK durch Peter Koch
- Vorstand
- Aufgaben
- Jahresbericht 2019/2020
- Überblick über Elternanfragen vor Corona
- Überblick über Elternanfrage durch Corona
- Gremienarbeit
- Beantwortung der nicht Corona-bezogenen Fragen zum Jahresbericht
- Vorstandswahl
Erneut in den Vorstand gewählt wurden
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- Peter Koch
- Claudia Karrer
- Simone Helfer
- Marie Wohlwend
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Neu gewählte Mitglieder:
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- Nicole John
- Judith Blume
- Tara Menguel-Zandieh
- Oliver Mattes
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Die Wahl fand nicht geheim statt, der gesamte Vorstand wurde ohne Gegenstimmen mit einer Enthaltung gewählt. Der Vorstand hat die Wahl angenommen
- Podiumsdiskussion
Geladene Gäste waren stellvertretend für das Gesundheitsamt Herr Domenik Henk, Peer Giemsch als Vertreter eines Karlsruher Kita Trägers, Peter Koch moderierte die Diskussion.
Im Folgenden werden die wichtigsten angesprochenen Aspekte kurz zusammengefasst:
- Was wird vermutlich bezüglich der Corona-Pandemie in den nächsten Wochen / Monaten auf uns zukommen?
Herr Henk: Es ist nicht absehbar was noch kommen wird, leider hat das Gesundheitsamt keinen Informationsvorsprung was Neuerungen/Änderungen der aktuellen Verordnungen betrifft.
Herr Giemsch: Vorübergehende Schließungen von Einrichtungen oder Gruppen in den kommenden Wochen und Monaten darf als unvermeidbar angesehen werden.
- Wie viele Grundschüler und Kitakinder wurden getestet?
Herr Henk: Leider liegen keine aktuellen Zahlen vor, es werden aber mittlerweile deutlich mehr Kinder getestet als während der ersten Welle. Die Zahl der negativ Getesteten wird nicht an das GA weitergegeben. Das Gesundheitsamt sieht die Dringlichkeit von Test von Kindern, allerdings erhält es nur Meldung bei positiven Tests und solchen, die vom GA direkt angeordnet wurden.
Das GA hält die Dunkelziffer von nicht erkannten Infektionen bei Kita-Kindern für hoch, da sie bei diesen besonders häufig asymptomatisch verlaufen.
Antigen-Test mit Blutentnahme sind nicht vorgesehen. Hier sieht das GA besonders bei U3-Kindern die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.
- Wie ist die Haltung des Gesundheitsamts zur Länge der angeordneten Quarantäne?
Herr Henk: Falls das in Quarantäne befindliche Kind Kontaktperson ersten Grades ist, gibt es Bestrebungen, dass die Quarantäne bei negativem Test nach fünf Tagen aufgehoben wird.
- Wird es Lockerungen bezüglich Weihnachten geben und was sind die Folgen für Kitas?
Herr Henk: Dies bleibt abzuwarten. Da das Gesundheitsamt hier nicht weisungsbefugt ist, darf es weiterhin nur bei Fällen des Infektionsschutzes, also bei einer positiv getesteten Person, eingreifen. Es werden weiterhin alle als Kontaktpersonen Gemeldeten kontaktiert.
Auch nach den Weihnachtsferien wird es wohl keine Verpflichtung geben, dass Kita-Kinder vor dem Wiedereintritt in die Kita getestet werden.
- Wie muss verfahren werden, wenn ein Kind in der Familie Kontakt mit einer positiv auf Covid-19 getesteten Person hatte?
Herr Henk:
– Geschwisterkinder von positiv Getesteten sind immer Kontaktpersonen der Kategorie 1 und müssen in Quarantäne.
– Geschwisterkinder von Kontaktpersonen K1 müssen nicht in die Quarantäne, eine Kontaktminimierung zum K1-Kind wird dringend empfohlen.
- Wie ist es um die Zulassung von Impfstoffen für Kinder bestellt?
Herr Henk: Derzeit ist diesbezüglich noch nichts bekannt, das Land BW prüft aktuell.
- Wie wurde über die Vergabe von Notbetreuungsplätzen im Lockdown entschieden, wenn die Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiteten? Wie wird dies bei einem eventuellen erneuten Lockdown geschehen?
Herr Giemsch: Das Feld der berechtigten Berufe wurde sukzessiv erweitert. Zunächst lag die Entscheidung übe die Vergabe der Plätze bei der Stadt Karlsruhe, nach etwas vier Wochen wurde die Entscheidung an die Träger übergeben. Da die Zahl der Notbetreuungsplätze begrenzt waren, haben oft nicht die Leitungen der Kitas über die Vergabe der Plätze entschieden, sondern die Verwaltungsabteilungen der Träger anhand eines Kriterienkatalogs.
Härtefallregelungen waren möglich. Es wird empfohlen, sich in diesem Fall direkt an die Träger zu wenden.
Bei einem erneuten Lockdown wird eine Verteilung von Plätzen möglicher Notbetreuungen vermutlich weiterhin trägerseitig verbleiben.
- Kann eine Quarantäne im Kohorten-Prinzip vermieden werden? Müssen die Gruppen strikt getrennt sein?
Herr Giemsch: Es dürfen jeweils zwei Gruppen zusammengelegt werden, bei z.B. vier Gruppen entstehen zwei Kohorten. Es ist streng darauf zu achten, dass das Personal im Tagesablauf getrennt läuft. Dies kann zu Engpässen bei Ausfall einzelner Betreuer*innen führen, da aus den anderen Gruppen niemand einspringen darf.
Offene Konzepte sind bis auf weiteres nicht möglich.
Bei der ergänzenden Betreuung und den Schulhorten ist die Situation anders.
Die Schulen gewährleisten Konzepte für die Trennung von Gruppen. In der ergänzenden Betreuung und den Horten können jedoch nicht exakt die Kohorten der Schulklassen forrtgeführt werden. sondern es werden eigene neue Kohorten für die Nachmittagsbetreuung gebildet. Dies führt dazu, dass im Infektionsfall evtl. beide Kohorten in Quarantäne müssen.
Herr Henk: Das Gesundheitsamt ist beim Thema Kohortenbildung nicht weisungsbefugt, selbstverständlich spricht es aber Empfehlungen aus und steht auf Anfrage beratend zur Seite.
- Empfehlen Sie, Geschwisterkinder in eine Gruppe zu nehmen?
Herr Giemsch: Ja. Es gibt dazu keine Verordnung, aber im Sinne der Risikominimierung sehen die Träger dies als sinnvoll an.
- Wie ist derzeit es um die Zahnhygiene und die nachhaltige Gesundheitserziehung bestellt?
Herr Henk: Es gibt keine Empfehlung vom GA. Im Sinne der Risikominimierung ist es sinnvoll auf das Zähneputzen in der Kita zu verzichten, da gerade dabei für Kinder und bes. für helfende Erzieher*innen ein erhöhtes Risiko einer Infektionsübertragung besteht. Auch mehrere Zahnbürsten in einem Becher bergen eine Infektionsgefahr. Dem gegenüber steht der pädagogische Wunsch. Dies muss abgewogen werden.
Herr Giemsch: Sollte die Leitung einer Kita sich aus genannten Gründen gegen das Zähneputzen in der Kita entscheiden, muss dazu der Elternbeirat gehört werden, da es sich um eine Änderung des Tagesablaufs handelt.
Die Träger haben in der Pandemiezeit die Möglichkeit zusätzliche Räumlichkeiten unter einem erleichterten Verfahren anzumieten oder weiter zu nutzen (z.B. Gemeindezentren). Die Stadt Karlsruhe muss hierbei die zusätzlich entstehenden Kosten tragen. An vielen Standorten ist dies nicht möglich, aber mancherorts kann beispielsweise ein Container aufgestellt werden, um die Sanitärräume zu erweitern.
- In vielen Einrichtungen wurden die Betreuungszeiten langfristig, d.h. bis zum bisher vorgesehenen Ende der Betreuung unter Pandemiebedingungen 31.08.2021, signifikant verkürzt und dies bei gleichbleibenden bzw. sogar steigenden Beiträgen. Wie wird dies begründet?
Herr Giemsch: Für dieses Kindergartenjahr gilt, dass zusätzlich ‚geeignete Personen‘ eingestellt und bis zum 31.08.2021 mit der Stadt abgerechnet werden dürfen. Dies müssen keine Fachkräfte sein.
Wird z.B. Personalschlüssel unterschritten, kann die Öffnungszeit reduziert werden oder es werden ‚geeignete Personen‘ für die Betreuung eingesetzt.
Unser Träger stellt momentan gezielt studentische Hilfskräfte der PH Karlsruhe, Bereich Kindheitspädagogik ein.
Die Gebühren können verändert werden, wenn die Betriebsform (Stufen Halbtagesgruppe, Regelgruppe, VÖ-Gruppe, Ganztagesgruppe) geändert wird. Daher wird versucht, nur so weit zu kürzen, dass noch an der Grenze von der nächsten Betriebsform geblieben wird.
Nach dieser letzten Frage des ‚Corona-Abends‘ bedankt sich Peter Koch bei den Teilnehmern und den Herren Henk und Giemsch. Sie und der Vorstand des GKKs stehen noch für individuelle Anfragen zur Verfügung.
Bleibt Gesund!
Euer Vorstand des GKK
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